Die Zustandsanzeige entspricht dem „Zwei-Sinne-Prinzip“. Sie signalisiert sowohl optisch als auch akustisch, welche Funktion gerade aktiv ist. So erhalten auch Gehörlose und Hörgeschädigte klare Rückmeldungen der Sprechanlage.
Die Klingeltaste wurde betätigt, es läutet: Die Zustandsanzeige bestätigt den Türruf durch ein optisches Signal.
Das Mund-Symbol signalisiert: Nun kann gesprochen werden.
Der Türöffner wird betätigt: Die Tür kann geöffnet werden.
Das vierte Symbol signalisiert: Derzeit kann keine Verbindung aufgebaut werden.